Aquarellfarbe "Kobaltgelb"
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Ein 1/2 Näpfchen handgefertigter Aquarellfarbe
Kobaltgelb!
Auch als Aureolin bekannt, eignet sich der goldig gelbe Ton sehr gut zum illustrieren von Löwenzahn, Narzissen und vieler weiterer Blüten. Besonders schön wirkt er in Verbindung mit olivigen Grüntönen, warmen Braunnuancen und vielem mehr.
Signature No. Y 08
Die Pigmente
Als Einpigmentfarbe eignet sie sich auch wunderbar zum Mischen. Das leuchtend, goldige Pigment ähnelt optisch dem Cadmiumgelb, ist aber ein Kobaltkaliumnitrit.
Direkt aus dem Näpfchen zeigt sich ein warmer Ockerstich.
Produktdetails
In jedem Näpfchen stecken hochwertige Pigmente, eigener Binder auf Gummi Arabikum Basis und ein wenig Honig vom lokalen Imker.
Lufteinschlüsse lassen sich beim Trocknungsprozess nicht völlig ausschließen, weshalb ich meine Näpfchen etwas höher auffülle, als im Handel üblich. Ein Verzicht auf chemische Entschäumer und Füllmittel macht sie besonders rein und unverfälscht.
Alle meine Farben sind handgefertigt und in mehreren Schichten hoch abgefüllt und getrocknet. Das macht sie sehr ergiebig.
Größe:
1/2 Näpfchen
Je nach Monitoreinstellung kann es leichte Abweichungen der Farbnuance geben.
Eigenschaften
Pigment: PY 40
Lichtechtheit: Sehr gut
lasierend
Sicherheit
Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen zur Verwendung von Aquarellfarben:
Wie alle Farben können auch Aquarellfarben in seltenen Fällen zu allergischen Reaktionen führen.
Aquarellfarben nicht einnehmen oder auf der Haut anwenden.
Kein Ess- oder Trinkgeschirr zum Anmischen der Farben verwenden.
Nach dem Malen Hände waschen.
Aquarellfarben sind außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufzubewahren.
Halbe Näpfchen stellen eine Erstickungsgefahr dar und sind nicht für den Gebrauch durch Kinder bestimmt.
Eine Entsorgung der Farben gemäß der kommunalen Bestimmungen,
Malwasser abstehen lassen und den Bodensatz auswischen - der Umwelt zuliebe.
Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass in dem/n folgenden von uns gelieferten Erzeugnis/Erzeugnissen, kein/e besonders besorgniserregenden/r Stoff/e (SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 14.06.2023) über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) enthalten ist/sind. Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 % enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie informieren.