Aquarellfarbe "Poppy"

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Ein 1/2 Näpfchen handgefertigter Aquarellfarbe 

Poppy

intensiver Rot-Orangeton

Signature
Farb-Nr.: R-09


Die Pigmente

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Ideal als Highlight in erdig gedeckten Illustrationen.

Produktdetails

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In jedem Näpfchen stecken hochwertige Pigmente, eigener Binder auf Gummi Arabikum Basis und ein wenig Honig vom lokalen Imker.

Lufteinschlüsse lassen sich beim Trocknungsprozess nicht völlig ausschließen, weshalb ich meine Näpfchen etwas höher auffülle, als im Handel üblich. Ein Verzicht auf chemische Entschäumer und Füllmittel macht sie besonders rein und unverfälscht.

Alle meine Farben sind handgefertigt und in mehreren Schichten hoch abgefüllt und getrocknet. Das macht sie sehr ergiebig.

Größe:
1/2 Näpfchen 

Je nach Monitoreinstellung kann es leichte Abweichungen der Farbnuance geben.

Eigenschaften

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Pigment:            PY 74, PR 166
Lichtechtheit:   Sehr gut
im hochpigmentierten Auftrag opak

Angaben nach GPSR

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Artikel:
Aquarellfarbe "Poppy" 

Artikelnummer: R0009
 
Hersteller

Madeleine & David Zülke GbR 

Breesener Str. 21, 18299 Laage 

Deutschland 

[email protected]

Sicherheit

  • Nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch in der Kunst und Malerei geeignet.
  • Nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet. Aquarellfarben enthalten Kleinteile oder Substanzen, die verschluckt werden könnten.
  • Kontakt mit Haut, Augen und Schleimhäuten vermeiden. Bei Verschlucken oder Augenkontakt sofort ärztlichen Rat einholen.
  • Dieses Produkt kann geringe Mengen Biozide enthalten. Direkten Hautkontakt vermeiden und immer sicher verwenden.

 

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen 

  • Enthält Substanzen, die bei empfindlichen Personen Hautreizungen oder allergische Reaktionen hervorrufen können. 

 

  • nicht in Gewässer gelangen lassen. Reste und Wasser mit Farbspuren umweltgerecht entsorgen

 

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass in dem/n folgenden von uns gelieferten Erzeugnis/Erzeugnissen, kein/e besonders besorgniserregenden/r Stoff/e (SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 27.06.2024) über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) enthalten ist/sind. Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 % enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie informieren.