Aquarellfarbe "Sprout Green"
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Kostenloser Versand für Bestellungen aus dem Inland ab 70 €
Lieferzeit 3 - 5 Werktage
Ein 1/2 Näpfchen handgefertigter Aquarellfarbe
Sprout Green
- Farbe des Frühlings 2025 -
Frisches, strahlendes Grün, dass an Sprossen und frische Blätter erinnert.
Signature
Farb-Nr.: V07
Die Pigmente
Mischung sanfter und ausdrucksstarker Blau- und Gelbtöne für ein frisches Grün.
Produktdetails
In jedem Näpfchen stecken hochwertige Pigmente, eigener Binder auf Gummi Arabikum Basis und ein wenig Honig vom lokalen Imker.
Lufteinschlüsse lassen sich beim Trocknungsprozess nicht völlig ausschließen, weshalb ich meine Näpfchen etwas höher auffülle, als im Handel üblich.
Alle meine Farben sind handgefertigt und in mehreren Schichten hoch abgefüllt und getrocknet. Das macht sie sehr ergiebig.
Größe:
1/2 Näpfchen
Je nach Monitoreinstellung kann es leichte Abweichungen der Farbnuance geben.
Eigenschaften
Pigment: Siehe Bild
Lichtechtheit: Sehr gut
Angaben nach GPSR
Artikel:
Aquarellfarbe "Sprout Green"
Artikelnummer: G019
Hersteller:
Madeleine & David Zülke GbR
Breesener Str. 21, 18299 Laage
Deutschland
Sicherheit:
- Nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch in der Kunst und Malerei geeignet.
- Nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet. Aquarellfarben enthalten Kleinteile oder Substanzen, die verschluckt werden könnten.
- Kontakt mit Haut, Augen und Schleimhäuten vermeiden. Bei Verschlucken oder Augenkontakt sofort ärztlichen Rat einholen.
- Dieses Produkt kann geringe Mengen Biozide enthalten. Direkten Hautkontakt vermeiden und immer sicher verwenden.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen
- Enthält Substanzen, die bei empfindlichen Personen Hautreizungen oder allergische Reaktionen hervorrufen können.
- nicht in Gewässer gelangen lassen. Reste und Wasser mit Farbspuren umweltgerecht entsorgen
Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass in dem/n folgenden von uns gelieferten Erzeugnis/Erzeugnissen, kein/e besonders besorgniserregenden/r Stoff/e (SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 27.06.2024) über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) enthalten ist/sind. Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 % enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie informieren.