Keramikpalette „Shelly Bowl“

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runde Keramikpalette mit 6  Aquarellfarben auf Kreidebasis

Keramikpalette "Shelly Bowl"


Entdecke handgefertigte Unikate für deine kreative Zeit.

 Befüllt ist die runde Palette mit sechs natürlichen Farben mit einem Anteil Rügener Kreide.
Dein Ostseeschatz zum Malen!

Die neuen Kreidefarben verhalten sich wie Aquarellfarben und sind in den pastelligen Nuancen sogar auf dunklem Papier anwendbar.

Boho Keramik von Sabrina Degle

Die Farben

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Kreidefarben Sommer 2024:

Sanddorn

Rosenholz

Salbei

Aquamarin

Haselnuss

& Mica Goldfluss für glänzende Highlights

Größe oder Maße

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Jedes Stück ist ein handgefertigtes Unikat. Es kann zu leichten Abweichungen in der Größe kommen

Höhe:   1,0 - 1,2 cm 
Durchmesser:  ca. 5,4 5,6 cm

(gemessen wurden alle Paletten, Angaben nach größter und kleinstem Maß)

Türkis glasiert

Besonderheiten

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handgefertigt, natürliche Details mit den Abdrücken von Ostseemuscheln.

Die Füllmenge der Farben entspricht ca 1/4 Näpfchen und sind so hoch wie möglich.
Lufteinschlüsse lassen sich nicht zu 100% vermeiden, die Farben wurden in mehreren Schichten abgefüllt um dies bestmöglich zu reduzieren. 

Alle verwendeten Pigmente besitzen die höchste Lichtechtheitsstufe.

Je nach Monitoreinstellung kann es leichte Abweichungen der Farbnuance geben.



Sicherheit

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Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen zur Verwendung von Aquarellfarben:

Wie alle Farben können auch Aquarellfarben in seltenen Fällen zu allergischen Reaktionen führen.

Aquarellfarben nicht einnehmen oder auf der Haut anwenden.
Kein Ess- oder Trinkgeschirr zum Anmischen der Farben verwenden.
Nach dem Malen Hände waschen.

Aquarellfarben sind außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufzubewahren. 
Halbe Näpfchen stellen eine Erstickungsgefahr dar und sind nicht für den Gebrauch durch Kinder bestimmt. 

Eine Entsorgung der Farben gemäß der kommunalen Bestimmungen, 
Malwasser abstehen lassen und den Bodensatz auswischen - der Umwelt zuliebe.

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass in dem/n folgenden von uns gelieferten Erzeugnis/Erzeugnissen, kein/e besonders besorgniserregenden/r Stoff/e (SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 14.06.2023) über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) enthalten ist/sind. Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 % enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie informieren.