Aquarellfarbe "Indigo Grün"
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Kostenloser Versand für Bestellungen aus dem Inland ab 70 €
Lieferzeit 3 - 5 Werktage
1/2 Näpfchen handgefertigter Aquarellfarbe
Indigo Grün
intensives dunkles Grün auf Basis echten Indigos
Signatur
Farb-Nr.: G-03
Die Pigmente
Echtes Indigo aus Indigofera tinctoria ist kaum noch im Handel zu finden, da es durch synthetische Alternativen abgelöst wurde. In Verbindung mit Indisch Gelb (imitiert) entsteht ein tiefdunkles und sattes Grün.
Das echte Indigo hat durch die Fermentation einen typischen, leicht strengen Eigengeruch - dies ist ein Erkennungszeichen, kein Qualitätsmangel.
Produktdetails
In jedem Näpfchen stecken hochwertige Pigmente, eigener Binder auf Gummi Arabikum Basis und ein wenig Honig vom lokalen Imker.
Lufteinschlüsse lassen sich beim Trocknungsprozess nicht völlig ausschließen. Ein Verzicht auf chemische Entschäumer und Füllmittel macht sie besonders rein und unverfälscht.
Alle meine Farben sind handgerieben und gewalzt und in mehreren Schichten abgefüllt und schonend getrocknet. Das macht sie besonders ergiebig.
Größe:
1/2 Näpfchen
Eigenschaften
Pigmentcode:
NB1, PY 150
Lichtechtheit: Sehr gut
Hinweis:
Je nach Monitoreinstellung kann es leichte Abweichungen der Farbnuance geben.
Sicherheit
Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen zur Verwendung von Aquarellfarben:
Wie alle Farben können auch Aquarellfarben in seltenen Fällen zu allergischen Reaktionen führen.
Aquarellfarben nicht einnehmen oder auf der Haut anwenden.
Kein Ess- oder Trinkgeschirr zum Anmischen der Farben verwenden.
Nach dem Malen Hände waschen.
Aquarellfarben sind außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufzubewahren.
Halbe Näpfchen stellen eine Erstickungsgefahr dar und sind nicht für den Gebrauch durch Kinder bestimmt.
Eine Entsorgung der Farben gemäß der kommunalen Bestimmungen,
Malwasser abstehen lassen und den Bodensatz auswischen - der Umwelt zuliebe.
Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass in dem/n folgenden von uns gelieferten Erzeugnis/Erzeugnissen, kein/e besonders besorgniserregenden/r Stoff/e (SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 14.06.2023) über 0,1 % gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) enthalten ist/sind. Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 % enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie informieren.